Verkehrsrecht in Imst – Ihr Recht bei Unfällen

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Hat es einen Unfall gegeben, so sichern Sie sich durch sofortiges, umsichtiges Verhalten Ihr Recht. Schon am Unfallort – ja vor allem am Ort des Geschehens – können Sie wesentliche Schritte setzen, um später Sicherheit in Streitfragen zu haben.

Tipps zum Verhalten nach Unfällen für Ihre Rechtssicherheit

Bewegen Sie nach einem Unfall Ihr Fahrzeug nicht aus der Lage, in der es zum Stillstand gekommen ist. Sorgen Sie im Zweifelsfall auch dafür, dass die Fahrzeuge anderer Beteiligter nicht aus deren Endlage bewegt werden. Ausnahmen gelten nur, wenn unmittelbare Gefahr für Leib und Leben von Personen besteht.  Ihren Rechtsanwälten Linser & Linser ist es wichtig, dass Sie bereits vor der ersten Konsultation gut informiert sind. Daher haben wir für Sie wichtige Schritte zusammengestellt, die Ihnen bei Streitfragen wesentliche Vorteile bringen können.

Vorgehen am Unfallort – die wichtigsten Punkte:

  • ACHTUNG! Auch ein Wildunfall oder ein Unfall mit Beschädigung von Verkehrsleiteinrichtungen sind unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle zu melden, weil anderenfalls eine Anzeige wegen "Fahrerflucht" droht.
  • Halten Sie stets im Auto einen Fotoapparat oder ein Handy bereit.
  • Fotografieren der Unfallstelle aus mehreren Blickwinkeln, alle beteiligten Fahrzeuge sollen in ihrer Endlage klar erkennbar sein.
  • Holen Sie Name, Adresse und Telefonnummer von Augenzeugen ein.
  • Skizzieren Sie den Unfallort und fertigen Sie mit den Beteiligten gemeinsam einen Unfallbericht an. Achten Sie auch auf Unfallspuren, Splitter, Bremsspuren, dokumentieren Sie so viel wie möglich auf der Unfallskizze.
  • Dokumentieren Sie sämtliche Schäden an Ihrem Fahrzeug schriftlich und fotografisch.
  • Bei gesundheitlichen Schäden durch den Unfall konsultieren Sie sofort einen Arzt und sorgen Sie für lückenlose Dokumentation.
  • Sollte Ihr Unfallgegner Verschulden eingestanden haben, so sorgen Sie für die Niederschrift und Unterzeichnung der Schilderung seiner Handlungsweisen.

Die Polizei ist nur dann gesetzlich verpflichtet, Verkehrsunfälle aufzunehmen, wenn Personenschäden entstanden sind. Ist eine Konfliktsituation absehbar, ist es jedoch trotz geringfügiger Kosten sinnvoll, die Behörden sofort mit einzubeziehen.

Verkehrsrecht – Hinweise für den Streitfall

Viele Unfallhergänge lassen sich rasch und einvernehmlich klären. Kommt es jedoch zu Streitfragen, widerstreitenden Angaben von Unfallbeteiligten und Zeugen oder im Zusammenwirken mit Ihrem Haftpflichtversicherer, so nehmen Sie sofort Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf.

Weitere Tipps am Unfallort:

  • Wird bestritten, dass Sie ordnungsgemäß geblinkt haben, so bewahren Sie die Birne des Blinkers auf. Der heiße Glüh-Faden reagiert bei Kollisionen anders als es eine Blinker-Birne tut, die nicht aktiv war.
  • Sollte sich ein Strafverfahren abzeichnen, schalten Sie Ihren Anwalt ein.

Die Rechtsanwälte Linser & Linser sind Ihre zuverlässigen Partner in Sachen Verkehrsrecht. Wir informieren Sie über Ihre Möglichkeiten nach einem Unfall und vertreten Sie vor Gericht.

Rufen Sie uns an, wir sind Ihre Anwaltskanzlei in Imst im Tiroler Oberland.